Hundehalter haben eine besondere Verantwortung für ihre Hunde gegenüber dem freilebenden Wild. Hundehalter, die ihre Verwahrung- und Aufsichtspflicht gegenüber ihren Hunden vernachlässigen, sodass diese im Jagd-gebiet wildern, revieren bzw. herumstreu-nen, machen sich gemäß § 135 Abs. 1, Ziffer 6b des NÖ Jagdgesetzes 1974 strafbar und können wegen dieser Verwaltungsübertretung mit bis zu 7 000 € bestraft werden. Um solche Rechtsfolgen sicher zu vermeiden:
HUNDE AN DIE LEINE !