Aufgrund einer Systemumstellung im Jahr 2022 werden in den quartalsweisen Gemeindeabrechnungen die Anzahl und Größe der aufgestellten Müllbehälter nicht mehr einzeln ausgewiesen. Hintergrund dieser gemeindeübergreifenden Änderung war und ist die Einsparung von Papier-, Druck- und Portokosten; zudem können die entsprechenden Informationen der jeweiligen Liegenschaft dem Verpflichtungsbescheid gemäß § 11 Abs. 6 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992 entnommen werden.
Selbstverständlich besteht bei diesbezüglichen Fragen jederzeit die Möglichkeit, im Gemeindeamt die genaue Aufstellung einzusehen oder auf Wunsch einen detaillierten Ausdruck anzufordern.
Neu:
Künftig werden auf jeder 3. Quartalsabrechnung wieder Anzahl und Art der bezogenen Müllbehälter pro Liegenschaft abgedruckt. Dies ist ohne zusätzliche Kosten möglich; die übrigen drei Quartalsabrechnungen bleiben im Hinblick auf die Abfallabgabe und -gebühr bewusst kompakt gestaltet.
Wir empfehlen Ihnen die elektronische Zustellung Ihrer Abrechnungen, beispielsweise über ID Austria oder durch Einreichung der „Einverständniserklärung für die elektronische Zustellung kommunaler Sendungen“. Auf diese Weise sparen Sie Zeit und Portokosten und leisten gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz.
Bei Fragen oder für persönliche Auskünfte steht Ihnen das Gemeindeamt gerne zur Verfügung.