Bitte beachten: Sträucher und Bäume rechtzeitig zurückschneiden – Information zum Lichtraumprofil
Überhängende Äste und Hecken beeinträchtigen die Sicherheit im Straßenraum; sie engen Gehsteige ein, verdecken Verkehrszeichen, behindern die Sicht und können den Einsatz von Rettungsfahrzeugen oder die Müllentsorgung erschweren. Schon geringer Bewuchs kann dazu führen, dass Fußgänger – etwa mit Kinderwägen – auf die Fahrbahn ausweichen oder Fahrzeuge beschädigt werden. Die Haftung für daraus entstehende Personen- oder Sachschäden liegt beim Grundeigentümer!
Ein freies Lichtraumprofil erhöht die Verkehrssicherheit und beugt haftungsrechtlichen Konsequenzen vor. Die Marktgemeinde Bad Erlach weist daher darauf hin, dass Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen entlang von Gehsteigen und Fahrbahnen regelmäßig zurückzuschneiden sind: Entlang von Gehsteigen ist bis zur Grundstücksgrenze auf eine Höhe von 2,20 Metern freizuschneiden. An Fahrbahnen ist ein seitlicher Abstand von 0,75 Metern zum Bankett und eine Höhe von 4,50 Metern einzuhalten (§ 91 Abs. 1 iVm § 83 Abs. 1 lit. c der Straßenverkehrsordnung 1960).
Die Gemeinde ersucht daher um rechtzeitige Durchführung der notwendigen Rückschnitte zur Gewährleistung eines sicheren Verkehrsraums – ein gepflegtes Lichtraumprofil trägt wesentlich zu Sicherheit, Ordnung und einem angenehmen Ortsbild bei.
Die Gemeinde bedankt sich für Ihre Unterstützung!