Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde,
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
  • Meldenachweis des Verstorbenen
Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise € 75,10.-- an Gebühren an (€ 56,50.--Totenbeschaugebühr, € 18,60.-- an Gebühren für die Ausstellung von zwei Sterbeurkunden)

Zuständig

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