Hochwasserschutz

Wenn Sie Kenntnis über abflusshemmende Gegenstände oder schadhafte Schutz- und Regulierungswerke haben, teilen Sie dies bitte unter möglichst genauer Ortsangabe (ev. Fotos) Ihrer Gemeinde mit. 

Hochwasserabflussbereiche bei Bächen siehe NÖ - Atlas.

Zuständige Behörde für Forstrecht und Wasserrecht ist die BH Wiener Neustadt.

Zuständig: Sabine Hauer