Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ Bauordnung mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen.

Anzeigefrei ist z.B.: Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 10 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 3 m auf Grundstücken im Bauland.

Detaillierte Infoormationen entnehmen sie bitte den folgenden Links zu den entsprechenden Paragraphen der NÖ Bauordnung:

§14 NÖ Bauordnung

§15 NÖ Bauordnung

§16 NÖ Bauordnung

§17 NÖ Bauordnung

Bitte mitbringen:

  • Anzeige formlos,
  • Skizze des Bauvorhabens
  • Zuständig

    LINK ZU