Ansuchen um Grundsteuerbefreiung erhalten Sie im Gemeindeamt.
Voraussetzung für die Erlangung einer Grundsteuerbefreiung ist der Abschluss des Bauvorhabens (Vorlage der Bescheinigung gemäß
§ 30 der NÖ Bauordnung) und Vorlage einer Bestätigung der
NÖ Landesregierung über die Zusicherung einer Förderung nach dem Abschnitt II des
NÖ Wohnungsförderungsgesetzes (z.B. Kopie der Zusicherung oder des Schuldscheines)