Information zur Förderung von außergewöhnlichen Leistungen auf dem Bildungssektor

Der Ausschuss für Umwelt, Jugend, Zukunft und Bildung ist mit Ansuchen betreffend Förderung von außergewöhnlichen Leistungen auf dem Bildungssektor, herangetreten.

Der Gemeinderat möge eine Anpassung der Kriterien zur Erlangung einer Bildungsförderung beschließen. Die Änderung der Förderkriterien ist notwendig um die Angleichung von Studienabschlüssen an Fachhochschulen und Universitäten zu gewährleisten.  Die künftige Notwendigkeit der Antragstellung an den Ausschuss für Umwelt, Jugend, Zukunft und Bildung vereinfacht den administrativen Vorgang und entlastet somit künftig die Gemeindeverwaltung. Die nunmehr genaue und umfassende Ausformulierung der Förderkriterien dient zudem der erforderlichen Rechtssicherheit.

Zur Erlangung einer Bildungsförderung der Marktgemeinde Bad Erlach sind folgende Kriterien zu erfüllen:

1)    Kriterium der erbrachten Leistung

Um einen Antrag auf Bildungsförderung stellen zu können muss der Antragsteller/die Antragstellerin eine der folgenden Ausbildungen qualifiziert abgeschlossen haben

a.     Lehrabschluss mit ausgezeichnetem Erfolg

b.     Matura mit ausgezeichnetem Erfolg

c.     Abschluss eines regulären Studiums an einer inländischen Fachhochschule oder inländischen Universität mit Erlangung des akademischen Grades eines Bakkalaureus/einer Bakkalaurea,  Master, Magister/Magistra, Dipl.-Ing., Dr.med.univ.

d.     Abschluss eines regulären Studiums an einer inländischen Fachhochschule oder inländischen Universität mit Promotio sub auspiciis Praesidentis rei republicae

2)    Kriterium der Ortsansässigkeit

Der/Die Antragsteller(in) muss während der tatsächlichen Ausbildungszeit seinen Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Bad Erlach gehabt haben.

3)    Persönliches Kriterium

Eine Bildungsförderung steht jeder Person insgesamt nur 2 Mal zu.

 

Erfüllt ein(e) Antragsteller(in) die oben genannten Kriterien so gebühren Förderungen in folgender Höhe:

a.     Lehrabschluss mit ausgezeichnetem Erfolg – Höhe der Förderung € 250.-

b.     Matura mit ausgezeichnetem Erfolg – Höhe der Förderung € 250.-

c.     Abschluss eines regulären Studiums an einer inländischen Fachhochschule oder inländischen Universität mit Erlangung des akademischen Grades eines Bakkalaureus/einer Bakkalaurea,  Master, Magister/Magistra, Dipl.-Ing., Dr.med.univ.  – Höhe der Förderung € 300.-

d.     Abschluss eines regulären Studiums an einer inländischen Fachhochschule oder inländischen Universität mit Promotio sub auspiciis Praesidentis rei republicae – Höhe der Förderung € 800.-

 

Der Antrag auf Bildungsförderung ist an den Ausschuss für Umwelt, Jugend, Zukunft und Bildung zu richten und hat den Nachweis der erbrachten Leistung, sowie einen Nachweis über Beginn und Ende der jeweiligen Ausbildungszeit zu enthalten. Die Marktgemeinde prüft das Vorliegen des Leistungskriterium, sowie die notwendige Ortsansässigkeit mittels Auszug aus dem Melderegister bzw. das persönliche Kriterium anhand des Archivs der Marktgemeinde.

Die Bildungsförderung wird einmal pro Kalenderjahr ausgeschüttet, wobei sich die Marktgemeinde die Wahl dieses Zeitpunkts ausdrücklich vorbehält. 

Die Aufzählung der (Aus-)Bildungsabschlüsse ist taxativ, weshalb nicht dezidiert angeführte Abschlüsse nicht gefördert werden können. Dies gilt insbesondere auch für Abschlüsse an ausländischen Universitäten bzw. für erlangte Titel, die aufgrund der Absolvierung eines Universitätslehrganges gebühren.

Tatsächliche Ausbildungszeit im Sinne dieser Förderkriterien bedeutet, dass etwaige Mindeststudiendauern bei der Betrachtung außer Acht bleiben und auf die tatsächliche Ausbildungsdauer des Antragstellers/der Antragstellerin abgestellt wird.

Der Anspruch auf Ausschüttung der Förderung erlischt auch bei Vorliegen aller Kriterien innerhalb von 2 Jahren ab Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen.

 

Die neuen Förderrichtlinien gelten ab dem 01. Jänner 2016. 


Zuständig