Lustbarkeitsabgabe laut Verordnung vom 01.01.2017

a) Einheitssatz 25 v. H. d. Bemessungsgrundlage

b) Bei Filmvorführungen 10 v. H. d. Bemessungsgrundlage

 

Die Abgabe wird nach Eintrittsgelder berechnet. Das Eintrittsgeld ergibt sich aus der Summe der für den Besuch der Veranstaltung vereinnahmten Entgelte und Geldleistungen.