Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ Bauordnung mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen.
Anzeigefrei ist z.B.: Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 10 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 3 m auf Grundstücken im Bauland.
Detaillierte Infoormationen entnehmen sie bitte den folgenden Links zu den entsprechenden Paragraphen der NÖ Bauordnung:
§14 NÖ Bauordnung
§15 NÖ Bauordnung
§16 NÖ Bauordnung
§17 NÖ Bauordnung
Bitte mitbringen:
Anzeige formlos,
Skizze des Bauvorhabens